Batteriegesetz (BattG)

Altbatterie- und Akkuentsorgung | Sicherheits- und Warnhinweise

Im Rahmen des Batteriegesetzes (BattG) gelten für alle Endverbraucher, die Produkte mit eingebauten Batterien und Akkus nutzen, bestimmte Regelungen zur fachgerechten Entsorgung. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur sicheren Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien und Akkus zusammengestellt.

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien und Akkus

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien und Akkus zurückzugeben, um eine fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Sie können Altbatterien und ausgebrauchte Akkus kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder in örtlichen Geschäften abgeben. Auch wir, als Vertreiber von Produkten mit Batterien und Akkus, sind verpflichtet, Altbatterien der Art zurückzunehmen, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Diese Altbatterien können Sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter folgender Adresse kostenlos abgeben:

An Mei
Markt 92
45267 Bonn

Wichtige Sicherheitshinweise bei der Entnahme von Akkus

Wenn es um die Entnahme eingebauter Akkus geht, ist besondere Vorsicht geboten. Akkumulatoren sollten ausschließlich von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal entnommen werden, da unsachgemäße Handhabung oder Beschädigung zu erheblichen Personen- oder Sachschäden führen kann, wie z. B. durch Feuer, Überhitzung oder sogar Explosion.

Bedeutung der Batteriesymbole

Alle Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Wenn Batterien einen hohen Gehalt an Schadstoffen wie Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) aufweisen, finden Sie unter dem Mülltonnen-Symbol die entsprechenden chemischen Bezeichnungen. Dies zeigt an, dass diese Schadstoffe in höherer Konzentration enthalten sind und eine besonders umweltgerechte Entsorgung erfordern.

  • Cd: Steht für Cadmium (mehr als 0,002 %).
  • Pb: Steht für Blei (mehr als 0,004 %).
  • Hg: Steht für Quecksilber (mehr als 0,0005 %).
Batteriegesetz

Datensicherheit bei der Entsorgung von Elektrogeräten

Bei der Entsorgung von Geräten, die Akkus oder Batterien enthalten, insbesondere bei Informations- und Kommunikationstechnologiegeräten wie Computern und Smartphones, wird darauf hingewiesen, dass diese oft sensible personenbezogene Daten enthalten. Jeder Endverbraucher ist selbst dafür verantwortlich, diese Daten vor der Entsorgung sicher zu löschen, um Missbrauch zu vermeiden.

Durch diese Regelungen trägt das Batteriegesetz entscheidend zum Schutz der Umwelt und zur sicheren Entsorgung von Batterien und Akkus bei.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie unsere Kontaktdaten auch auf der Kontaktseite finden.